Mit der Globalisierung konstruktiv umgehen.
Eine Initiative zur Unterstützung der globalen Rechtsordnung der Vereinten Nationen
Alle Menschen leben auf dem Planeten Erde in einer Schicksalsgemeinschaft miteinander, quasi in einem Boot. Das war schon immer so. Jedoch haben viele Menschen das lange nicht bewusst wahrgenommen. Denn sie erlebten sich statt als Weltbürger in erster Linie als Angehörige eines Nationalstaates oder eines Ortes, eines Stammes, einer Familie. Dort leb(t)en sie in einer Ordnung miteinander, die sich deutlich von der Ordnung unterscheidet, in der die Menschen in anderen Regionen der Erde leb(t)en.
Es ist eine enorme Vielfalt an Ordnungen entstanden. Das führt(e) immer wieder zu Problemen in der Verständigung und Zusammenarbeit, zu Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. Etwa seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wuchs die Erkenntnis, dass die Probleme auf diesem Planeten nur zweckmäßig bewältigt werden können, wenn sich die Menschen allerorts bewusst an einer global einheitlichen Rechtsordnung orientieren, die allen ein gutes, glückliches Leben ermöglicht. Offensichtlich wurde die Tendenz dorthin, als 1887 vorgeschlagen wurde, alle Menschen auf der Erde sollten sich anhand einer gemeinsamen, einheitlichen Sprache miteinander verständigen können. So wurde Esperanto erfunden.
Bereits seit Jahrtausenden existiert eine global einheitliche Rechtsordnung. Diese beruht auf den Menschenrechten. Die Menschenrechte wurzeln in den Eigenarten der Natur und des Lebens. Sie beruhen auf ewigen Wahrheiten, die allen Menschen Sicherheit geben können. Verbreitet wurden diese Wahrheiten in äußerlich recht unterschiedlichen Formen von Weisheitslehrern wie Sokrates (Griechenland), Buddha (Indien) und Lao Tse (China). Diese sind heute noch so zutreffend wie damals, um 600-400 v. Chr. Die Formulierungen der Vereinten Nationen zur Menschenrechtsordnung gingen aus solchen Lehren hervor.
Aktuell ist zur weltweiten, konsequenten Beachtung dieser Ordnung beizutragen. Das ist mit enormen Herausforderungen verbunden, da noch zu wenig bekannt ist, wie ein Leben gemäß dieser Ordnung heute und in der Zukunft aussehen kann und soll sowie was konkret zu tun ist, um dieser Ordnung überall zur Geltung zu verhelfen. Allzu viele Menschen halten gegenwärtig noch ein daran ausgerichtetes Leben für unvorstellbar, unmöglich, utopisch. Glücklicherweise haben etliche Menschen bereits persönlich gründlich erfahren und erlebt, wie ein dem entsprechendes Leben ist und wie es sich fördern lässt. Diese können Zuversichtlichkeit ausstrahlen. Dazu gehören vor allem Psychotherapeuten und Experten, die sich der praktischen Förderung der Bildung sowie der Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung widmen.
- Konkrete Hinweise und Anleitungen enthält das Buch: Thomas Kahl: Die besten Jahre liegen noch vor uns. Die Menschenrechte als Basis weltweiter Gerechtigkeit und friedlicher Zusammenarbeit im Sinne der Vereinten Nationen. Berliner Wissenschafts-Verlag BWV 2017.
Die UN-Menschenrechtsordnung wird noch zu wenig verstanden und befolgt, weil häufig in regionalen bzw. nationalstaatlichen Rechtsordnungen davon abweichende Wert- und Rechtsvorstellungen vorherrschend gewesen waren. Folglich erklärte der Wissenschaftsrat, dass das Aufbrechen der nationalstaatlich geschlossenen Rechtssysteme verlangt, internationale Perspektiven zu reflektieren und zu integrieren. Damit unterstützt er die UN-Ausrichtung. (Wissenschaftsrat: Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen. Hamburg 09.11. 2012, S. 29: B.1 I.2 Gegenstandsbezug und Geltungsanspruch der Rechtswissenschaft)
Wir sind im Übergang vom absolutistischen Staatsrecht zur Menschenrechtsordnung
Das Staatsrecht ging in Zentraleuropa maßgeblich aus dem absolutistischen Römischen Recht hervor. Vorherrschend war hier die Position von Königen und Kaisern sowie Päpsten gewesen. Diese lenkten in ihrem Einflussbereich über ihre Gesetzgebung die Menschen gemäß dem, was sie jeweils für ihr Überleben und Wohl für richtig, notwendig und zweckmäßig hielten. Als Alternative zu den allzu oft verheerenden Auswirkungen absolutistisch-diktatorischer Alleinherrschaft (Despotie) erwiesen sich Ratsversammlungen als Kernelemente von Demokratie. Die britische Sage von König Artus und den Rittern der Tafelrunde zeigt, wie sich gemäß der Menschenrechtsordnung zweckmäßig für das Allgemeinwohl sorgen lässt: Weise Menschen mit Lebenserfahrung und Sachverstand bringen als Gleichberechtigte unabhängig voneinander ihre Gedanken und Lösungsvorschläge ein. Sie bemühen sich selbstlos, in Beratungsgremien Strategien zur Bewältigung anstehender Herausforderungen zu entwickeln, die alle Beteiligten sowie die betroffene Bevölkerung überzeugen. Dieses Modell-Verständnis von Gerechtigkeit und Demokratie liegt insbesondere der Verfassung Großbritanniens zugrunde, der Arbeitsweise der Vereinten Nationen und auch dem deutschen Grundgesetz als Staatsverfassung.
Die ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte fest, dass dieses Verständnis heute vernachlässigt wird:
„Mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken wird der rechts-, besser, der verfassungspolitische Aufstand geprobt – gegen eine ihrer Idee nach freiheitliche Gesellschaftsordnung, wie sie die Eltern des Grundgesetzes in der Tradition John Lockes, Charles de Montesquieus und der europäischen Aufklärung vor Augen hatten. Erkennbar soll sie durch eine leviathanische Ordnung im Sinne Thomas Hobbes‘ ersetzt werden, in der ein autoritärer, von den freiheitssichernden und machtbeschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmter Staat über den Ausnahmezustand entscheidet. Folgerichtig bezieht sich der Bundesinnenminister ausdrücklich auf Thomas Hobbes, den er als Kronzeugen des von ihm so apostrophierten „modernen Staatsdenkens“ ansieht.“ (Innenminister: Wolfgang Schäuble: Von der Schutzpflicht des Staates. In: „Der Tagespiegel“, 5.1.2007.) „Es ist diese Verbissenheit einer grundrechtsblinden Sicherheitspolitik, die in der jüngeren Vergangenheit zu einer Serie nicht enden wollender Zurechtweisungen durch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, sprich: zu einem verfassungspolitischen Desaster geführt hat.“ (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Auf dem Weg in den autoritären Staat. Blätter f. deutsche und internationale Politik, Januar 2008.)
Im Verlauf der Wettbewerbs- und Machtentwicklungen der wirtschaftlichen Globalisierung sind seit Urzeiten bewährte rechtliche Selbstverständlichkeiten aufgebrochen: Sie wurden außer Kraft gesetzt. Um diesen wieder zur Geltung zu verhelfen, stellte der Wissenschaftsrat fest:
„Das Recht ist in der Moderne ein zentrales gesellschaftliches Steuerungsmedium. Seine wesentlichen Funktionen lassen sich umschreiben als (1) Konfliktregelung, (2) Verhaltenslenkung und (3) Verwirklichung von Leitideen wie Gerechtigkeit, Freiheit, Menschenwürde und Solidarität.
(1) In fundamentaler Weise und von alters her dient Recht der Streitvermeidung und Streitschlichtung und dadurch der Friedenssicherung. Rechtshistorisch gesehen diente das für alle geltende Recht in Verbindung mit dem staatlichen Gewaltmonopol der Zurückdrängung personaler Eigenmacht in Gestalt von Rache und Selbstjustiz sowie der Überwindung der Fehde. Seinem Anspruch nach sorgt es für eine gleiche und damit gerechte Behandlung der Rechtsunterworfenen.“ (Wissenschaftsrat: Perspektiven ..., S. 25 f.)
„Obwohl der Gegenstand der Rechtswissenschaft veränderlich ist, gibt es rechtsprinzipielle und dogmatische Erkenntnisse mit dauerhaftem Geltungsanspruch. So bleiben bestimmte Grundprinzipien, etwa zum Vertragsschluss, zur Zurechnung von Handlungsfolgen, zur Struktur und Organisation öffentlicher Gewalt oder zu den Grundrechten der Menschen verbindliche Leitlinien für die Auslegung und Gestaltung des Rechts. Eine wesentliche Aufgabe der Rechtswissenschaft besteht darin, durch kontinuierliche Pflege unhintergehbare Prinzipien wie den Eigenwert des Menschen, seiner Würde, seiner Autonomie-, Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzusichern.“ (Wissenschaftsrat: Perspektiven ..., S. 29)
So können deutsche Initiativen den UN helfen, alle nötigen Voraussetzungen herbeizuführen.
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