Seminar-Methode
Die Seminar-Methode
Recht im Einklang mit eigenen Erfahrungen und dem Herzen erleben
Recht ist nicht nur eine Angelegenheit des Verstandes, des Intellekts, sondern auch des Erlebens und Empfindens. In erster Linie und hauptsächlich geht es bei Recht um praktisches, tatsächliches Handeln und Tun. Anzustreben ist, dass Verstand, Empfinden und Handeln in Übereinstimmung miteinander gelangen und erfolgen, also stets eine Einheit bilden. Ist das nicht der Fall, so ist unrechtmäßiges Handeln wahrscheinlich.
Deshalb werden in den Seminaren zur globalen Ordnung rechtswissenschaftliche Themen und Inhalte mit psychologischen und psychotherapeutischen Aspekten verbunden. Denn Recht ist nur gerecht, wenn es stets die menschlichen Stärken und Schwächen in allen ihren Eigenarten berücksichtigt. Recht ist maßgeblich darauf gerichtet, zur Überwindung von Schwächen beizutragen und zur Kultivierung der Stärken.
Die Aufgabe der modernen internationalen Rechtswissenschaft besteht darin, zu konstruktiver, befriedigender, erfüllter Lebensführung beizutragen sowie kriegerischen Auseinandersetzungen und Schädigungen aller Art in weitsichtigen Formen bewusst rechtzeitig vorzubeugen, damit solche möglichst gar nicht erst entstehen und eintreten. Diese Rechtswissenschaft ist also vergleichbar einem Navigationssystem, das Menschen zu dem hin geleitet, wo sie hingelangen möchten, möglichst sicher, ohne Umwege und mit minimalem Aufwand, am besten anstrengungslos. Die dazu gehörende juristische Bildung eines Menschen beginnt bereits mit dem Akt und Erleben, in dem er als Kind gezeugt und gesäugt wird.
Zu dieser Rechtswissenschaft gehört als oberstes Prinzip das Bemühen, jedem Menschen gerecht zu werden. Dazu ist den individuellen Besonderheiten jedes Menschen (sowie auch jedes sonstigen Lebewesens) so gewissenhaft wie möglich Rechnung zu tragen. Damit weitgehend unvereinbar ist die Forderung, alle Menschen exakt gleich zu behandeln, was vielfach als „sozial gerecht“ dargestellt wird. Wozu Gleichmacherei führen kann, wurde im Dritten Reich in rücksichtsloser Weise über „Gleichschaltung“ demonstriert, etwa über Parolen wie „Allen das Gleiche“ und „Niemand bekommt eine Extrawurst“. Von den davon Betroffenen wurde Derartiges in der Weltgeschichte noch nie als wirklich berechtigt und angemessen erlebt. Als problemerzeugend und destruktiv kann es sich auswirken, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen einzufordern, von Kindern und Erwachsenen, von Gesunden und Kranken etc. sowie „gleichen Lohn bei gleicher Arbeit“ oder angesichts „gleicher Leistungen“. Denn sich mit anderen Menschen permanent zu vergleichen und sich mit diesen auf dieselbe(n) Stufe(n) stellen zu wollen, erwies sich angesichts der enormen Unterschiedlichkeiten unter Menschen immer wieder als verheerend und komplett verfehlt. Daraus ergeben sich allzu oft kriegerische Auseinandersetzungen, Mord und Totschlag. Das Prinzip, Gleiches mit Gleichen zu vergelten, wird allzu häufig missbraucht, um barbarische Grausamkeiten zu rechtfertigen.
Als überzeugender erscheint tatsächliche „soziale Gerechtigkeit“: Menschenwürdig ist einzig und allein, den Unterschieden gerecht werden zu wollen, die sich in der Individualität zeigen, also in dem, was die Besonderheit und Einzigartigkeit jedes menschlichen Wesens ausmacht: Kinder sind anders als Pubertierende, Erwachsene, Kranke, Senioren. Männer unterscheiden sich von Frauen, Transsexuelle von Homosexuellen, Sexsüchtige von sexuell Uninteressierten. Jeder Mensch hat grundsätzlich eine Berechtigung, sein Leben gemäß seinen Eigenarten zu führen und zu gestalten, zugleich allerdings auch die Pflicht, dieses ebenfalls allen anderen zuzugestehen und zu ermöglichen. Dabei sind Schädigungen sich selbst und anderen gegenüber zu vermeiden. Niemandem steht mehr oder anderes Recht zu als Anderen.
Moderne Rechtslehre dient weniger der Bekanntmachung, Auslegung, Anwendung und Durchsetzung vorhandener Regeln und Vorschriften als vielmehr der Förderung weiser Einsichten und allseitig vernünftigen Planens und Handelns. Wenn und wo Menschen nicht rechtmäßig handeln (können), benötigen sie zweckmäßige Verständnishilfen und Anregungen zur Selbststeuerung.
Deshalb werden die rechtsbezogenen Themen und Inhalte in diesen Seminaren bewusst erfahrungspraktisch anhand etlicher Übungen und Besinnungshilfen veranschaulicht, vertieft und so verankert, dass die Teilnehmenden deren Bedeutung und Funktion nicht nur mit ihrem Kopf begreifen, sondern auch im Einklang mit ihrem Gefühl und Herzen (er)leben können.
Rechtmäßiges Handeln beruht weniger auf gehorsam-exaktem Befolgen von Vorschriften, Geboten und Verboten als auf einer allumfassender Achtsamkeit, die den Sinn vorhandener Vorschriften, Gebote und Verbote bewusst berücksichtigt und hinterfragt, um zu einem Handeln zu gelangen, das unter den jeweils vorgefundenen Gegebenheiten bestmöglich das nachhaltige Wohl aller beteiligten und betroffenen Menschen unterstützt. Das erfordert, fernab von jeglicher Orientierung an Paragraphenkenntnissen, in erster Linie kreative Problemlösungsfähigkeiten anhand von gründlicher Vertrautheit mit dem Mensch-Sein.
Zu den darauf bezogenen Fächern bzw. Wissenschaften gehören insbesondere die empirisch-experimentell fundierte Psychologie und Psychotherapie. Entwicklungsgeschichtlich betrachtet, sind diese Disziplinen maßgeblich aus antiken ganzheitlichen weltanschaulichen, religiösen, mythologischen und bildungsfördernden (also pädagogischen) Grundhaltungen zugunsten optimaler Lebensgestaltung hervorgegangen.
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