Inhalt des Seminars
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Die global-einheitliche Rechtsordnung der Vereinten Nationen ist sehr einfach und übersichtlich. Deshalb hat sie gegenüber den ehemaligen nationalstaatlichen Rechtsordnungen enorme Vorteile: Sie ist unmittelbar einleuchtend. Sie erfordert lediglich das konsequente Befolgen einiger (Spiel-)Regeln, die konsequent einzuhalten sind, um für Fairness zu sorgen. Solche Regeln gibt es auch bei Gesellschaftsspielen wie „Mensch ärgere dich nicht“, im Straßenverkehr und in sportlichen Auseinandersetzungen (Keine Fouls, kein Doping!) beim Fußball oder bei den Olympischen Spielen.
Diese Rechtsordnung scheint außerhalb der ehemaligen Commonwealth-Territorien noch weitgehend unbekannt zu sein. Sie lässt sich leicht und schnell kennenlernen und verstehen, wenn sie in ihrer glasklaren, systematischen Form anschaulich dargestellt wird. Dazu ist es günstig, wenn die Teilnehmenden keinerlei juristische Vorbildung haben. Schwierig(er) wird es, wenn eine Vorbildung entstanden ist, die dieser Rechtsordnung zuwider läuft. Das ist bei Juristen, Politikern, Pädagogen und Unternehmern weit verbreitet. Dann muss eine gründliche Umorientierung erfolgen.
Das Einführungsseminar macht mit dieser Rechtsordnung in allgemeiner Weise vertraut. Der Überblick steht hier im Vordergrund. Dabei erfährt man, um was es insgesamt geht und wie man sich als „normaler Bürger“ daran halten kann. Auf spezielle Fragestellungen wird hier nur am Rande eingegangen.
Vertiefungsseminare richten sich an Personen, die an einem Einführungsseminar teilgenommen haben. Hier geht es um ein gründlicheres Verständnis. Dabei wird eingehender auf Fragen und Probleme der Teilnehmenden mit dieser Rechtsordnung eingegangen.
Spezialseminare richten sich an einzelne Berufsgruppen, so an Juristen, Politiker, Unternehmer, Lehrende, Pädagogen, Bildungsexperten, Personal im Gesundheitswesen, Wissenschaftler. Diese Seminare widmen sich deren Umorientierung auf die global-einheitliche Rechtsordnung der Vereinten Nationen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Themen des Unterpunktes 7.
Die Spezialseminare für Juristen bilden dabei eine Ausnahme: Diese enthalten eine besondere Thematik. Sie erleichtern anhand eines Überblicks zur Geschichte des funktionalen Rechts das Verständnis der globalen Rechtsordnung, also das Verstehen dessen, was im allgemeinen Einführungsseminar angeboten wird. Juristen wird dringend geraten, zuerst am Spezialseminar teilzunehmen, erst danach am allgemeinen Einführungsseminar. Angaben zu den Kerninhalten des Spezialseminars für Juristen finden Sie in dem Text Ein Überblick zur Geschichte des funktionalen Rechts.
Daneben werden Umschulungsseminare für Rechtsexperten angeboten, die im Rahmen dieser Rechtsordnung weiter berufstätig bleiben möchten.
Die Themen:
Die Themen-Auflistung dient der Einstimmung und dem Überblick.
In den Seminaren erfolgen Schwerpunkt- und Akzentsetzungen, auch entsprechend den Interessen der Teilnehmer/innen. Während die 9 Kernthemen (Überschriften) in jedem Fall berücksichtigt werden, gilt dies nicht für alle Unterthemen gleichermaßen.
1. Die allgemeine Basis der Menschenrechts-Ordnung: Lebensschutz und Lebensrecht.
Jeder Mensch ist ein unverwechselbares Individuum, das keinem anderen völlig gleicht. Keinem Menschen stehen willkürliche Verfügungsrechte über das Leben und die Lebensführung anderer Menschen und Lebewesen zu.
2. Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen:
„Alle Menschen sind von Natur aus gleich frei und unabhängig und haben bestimmte ihnen innewohnende Rechte.“ Die „Würde des Menschen“. „Das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.“
3. Das Gerechtigkeitsgebot: Die Gleichheit vor dem Recht und Gesetz.
Recht und Allgemeinwohlorientierung. Kants „kategorischer Imperativ.“ Das Gebot der Sachgerechtigkeit. Das Recht auf Entwicklung. Das Recht auf Gesundheit. Das Diskriminierungsverbot. Verträge und Vertragsrecht.
4. Die Menschenrechtsordnung als Regelsystem
Gerechtigkeitsregeln. Fairnessregelungen. Kollegialität. Inklusion.
5. Konzepte zur Problem- und Konfliktbewältigung: Der juristische Unterschied zwischen „Krieg“ und „Frieden“.
Konflikte – persönliche Eigenarten – Kommunikationsprobleme – Missverständnisse. Die Überlegenheits-Unterlegenheits-Ordnung. Ursachen und Folgewirkungen des Bedürfnisses nach Besitzstandswahrung und Vorherrschaft. Religionsfreiheit. Interessengegensätze und Moderation/Mediation. Umgang mit Meinungsunterschieden und Kritik. Aufgaben von Schiedsrichtern, Wegweisern und Beratern. Das Subsidiaritätsprinzip.
6. Spezielle Empfehlungen der Vereinten Nationen zum globalen Zusammenleben in Gerechtigkeit und Frieden: Die Kinderrechtskonvention und die Behindertenrechtskonvention.
7. Politische Bildung im Sinne der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes: Demokratische Rechte und Pflichten der Bürger.
Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Vereinigungsfreiheit. Pressefreiheit. Freiheit der Lehre, Kunst, Forschung und Wissenschaft. Rechte und Pflichten von Organisationen und Unternehmen. Wahlrecht. Das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht. Staatsrecht und staatliche Supervisionspflichten (Sorge für das Wohl der Kinder und Heranwachsenden: Jugendschutz, Schulgesetzgebung, Kustodialfunktionen, Notstandsregelungen, Strafrecht). Zentralstaat oder föderale Ordnung? Gewaltenteilung. Rechtsstaatlichkeit gemäß dem „rule of law“. Die Unabhängigkeit der Gerichte. Misstrauensvotum und Amtsenthebungsverfahren. Das „Recht zum Widerstand“ im Grundgesetz Artikel 20 (4) „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“. Politisches Arbeiten entsprechend der Menschenrechtsordnung. Wissenschaftliche Grundlagen politischen Handelns. Die Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Förderung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit.
8. Juristische Bildung für Wirtschaftspolitiker und Unternehmer
Kriterien für Sachgerechtigkeit: Die Waage und das Schwert als Symbole der Göttin Justitia. Adam Smith und John Kenneth Galbraith setzten sich für menschenwürdige Nationalökonomie und Unternehmensführung ein. Die sozial-ökologisch nachhaltige Marktwirtschaft. Fairness im privatrechtlichen Umgang gemäß dem BGB. Auswirkungen des Unternehmensmanagements auf das Arbeitsklima, auf die Produktivität, die Gesundheit und die Fluktuation der Mitarbeiter: Wozu braucht man eigentlich Gewerkschaften? Bedeutungen und Funktionen von Wettbewerb, Konkurrenz und Wachstum für die Qualität erstellter Waren und Dienstleistungen. Konsequenzen von Kundenbindung sowie von Nachfrage- und Angebotsorientierung. Dimensionen der Kundenzufriedenheit. Die vertragliche Definition der AGBs: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gewährleistungspflichten und Produkthaftung. Kriminelle Strategien und Korruption.
9. Ausblicke: Wie menschenrechtsgemäße Politik, Wirtschaft und Bildung mit Leichtigkeit und minimalem Aufwand gelingen können
Dazu wurden die wichtigsten Reformmaßnahmen bereits vorbereitet. Eine Skizze Erfolg versprechender Organisationskonzepte. Indem sich ein Paar schon vor der Zeugung seines Kindes bewusst an der Menschenrechtsordnung ausrichtet, kann es dessen Entwicklungsmöglichkeiten enorm begünstigen. Wie sich anhand vorbeugender Maßnahmen die körperliche, seelische und geistige Entwicklung (bzw. die Persönlichkeit) von Menschen rechtzeitig in naturgemäßer Weise optimieren lässt.
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